Alter AStA bastelt an neuer Satzung
Neue Satzung
Auf der AStA-Webseite findet sich folgender Hinweis:
Am Dienstag, den 23. Februar, wird das erste Treffen zur Satzungsänderung stattfinden. Es beginnt um 14 Uhr in der AStA-Küche (Campus HoPla, Nora-Platiel-Str. 2).
Die Satzung muss an das neue Hessische Hochschulgesetz angepasst werden. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, sich zu beteiligen.
Hinergrund ist nicht nur ein älterer Satzungsentwurf (weiteres dort in den Kommentaren), sondern auch ein neues Hessisches Hochschulgesetz (HSchulG), das in den §§ 76 (2) und 78 (1) den AStA nicht mehr explizit vorsieht. Es wird lediglich ein Organ vorgeschrieben, welches die Studierendenschaft nach außen vertritt, die laufenden Geschäfte führt und die Beschlüsse des Studierendenparlaments ausführt. Dieses Organ wird durch das Studierendenparlament gewählt und ist diesem gegenüber rechenschaftspflichtig.
An diesem Projekt muss nun mit Hochdruck gearbeitet werden, um schnell eine neue und gültige Satzung zu haben. Dass die Rechtsabteilung der Hochschule zum Prüfen ihre Zeit braucht, dürfte noch von früheren „Satzungskommissionen“ bekannt sein. Und genau wie früher dürfte auch diese Kommission in gemütlicher Runde tagen, da der Studierendenschaft die Problematik nicht bewusst ist. Woran es hapert, ist nicht nur in den oben genannten Kommentaren auf Nordhessische.de dargelegt, sondern bei der Fachschaft02 noch einmal auf den Punkt gebracht (Hervorhebung vom Horchposten):
Die Studierendenvertretung muss scharfkantiger und greifbarer werden, sonst wird sie untergehen.
Alter AStA
Eigentlich hätte am 10. Februar die konstituierende Sitzung des Studierendenparlaments einen neuen AStA wählen sollen. Ebenfalls bei der Fachschaft02 heißt es dazu:
Zusätzlich dazu muss die erste Studierendenparlamentssitzung einer Legislaturperiode innerhalb der letzten zwei Wochen des Wintersemesters stattfinden – egal ob dazu eingeladen wird oder nicht, und auch unabhängig davon ob Tagesordnungen veröffentlicht wurden oder nicht. Ist das verwaltende Präsidium des Parlaments verhindert, wie in diesem Fall geschehen, so steht der/die sogenannte Hauptausschussvorsitze/r in der Pflicht das StuPa zusammenkommen zu lassen.
Ein Blick in die noch gültige Satzung der Studierendenschaft der Universität Kassel bestätigt dies in § 7 (3) – und Absatz 4 lässt in der Tat keinen Spielraum für eine Verschiebung der Sitzung:
(3) Das Studentenparlament tritt in den letzten vierzehn Tagen der Vorlesungszeit des Semesters, in dem gewählt wurde, zu einer konstituierenden Sitzung zusammen, auf der es das Präsidium des Studentenparlaments und den Allgemeinen Studentenausschuß wählt. Die Amtszeit des Studentenparlaments beginnt mit der konstituierenden Sitzung und beträgt in der Regel ein Jahr.
(4) Die Amtszeit des Studentenparlaments verlängert sich über den Zeitraum eines Jahres hinaus, wenn nach Ablauf eines Jahres kein neues Studentenparlament rechtswirksam gewählt worden ist, jedoch höchstens um ein halbes Jahr.
Satzungswidrige Entscheidungen auf StuPa-Sitzungen – geschenkt. Aber das satzungswidrig eine Sitzung ausfällt dürfte ein Novum sein – und ein Armutszeugnis
obendrein.
Und es kommt noch besser: Mittlerweile ist eine Tagesordnung für eine letzte StuPa-Sitzung im Wintersemester
am 21. April bekannt geworden, auf deren Tagesordnung sich weder eine Nachwahl ins Präsidium wiederfindet, noch die Wahl des AStA, sondern lediglich Berichte sowie ein anscheinend immer noch ausstehendes Protokoll von einem ehemaligen StuPa-Präsidenten der Linken.SDS. Nachdem dieses StuPa im Laufe einer Legislaturperiode drei Mitglieder im Präsidium verschlissen hat, scheinen die jetzigen beiden ihrer Aufgabe nicht ganz gewachsen zu sein. Gab es da nicht schon eine andere Sitzung, die ausgefallen ist?
Wir dürfen also bis in den April oder noch länger warten, bis es einen neuen AStA gibt. Die Jahre vorher waren mit der Juso-Übermacht die Verhältnisse klar, aber nun liegen die Grünen fast gleich auf und anscheinend können sich beide nicht ganz riechen, sonst wäre die „Große Koalition“ wohl schon längst unter Dach und Fach. Bemerkenswert ist allerdings, dass sich alle Beteiligten in Schweigen hüllen und in der vorlesungsfreien Zeit erst einmal abgetaucht sind. Es bleibt also spannend. Und auch, ob die verfasste Studierendenschaft die Kurve kriegt, die Studierendenschaft wieder einzubeziehen.
StuPa 15. Juli 2009: Lässt sich die Demokratie erpressen?
Genau diese Frage stellte sich bei der StuPa-Sitzung am 15. Juli 2009: Da die Hochschulgruppen, die man zweifelsfrei als demokratisch bezeichnen kann, weniger als die Hälfte der Abgeordneten des Parlaments stellten, war eine neue Gruppierung mit dem Namen „Jüdäische Volksfront“ das Zünglein an der Waage. Den drei Parlamentariern, einem von der Revolutionär Antifaschistischen Liste (RAL), einem ehemaligen Linken (Die Linke.SDS) und einem ehemaligen Jungsozialisten (Juso), war dies bewusst, so drohten sie recht schnell damit, das Parlament zu verlassen und so die Beschlussfähigkeit zu gefährden – Erpressung. Bei einer verlorenen Abstimmung noch während der Berichte und Fragen machten sie ihre Drohung war und gingen. Die Demokratie ließ sich allerdings nicht erpressen und konnte umgehend doch noch Nachrücker organisieren.
Die Jüdäische Volksfront
Diese neue Hochschulgruppe – nach ihren vorgelegten Anträgen, die dann nach der Wiedererlangung der Beschlussfähigkeit gleich gekippt wurden, der deutschen Sprache eher wenig mächtig – fiel am Mittwoch durch ihre Parlamentsarbeit auf:
- Da wird groß im angeblichen Interesse der Studierenden argumentiert, aber bei der Diskussion mit dem AStA über die Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) hält man sich vornehm zurück.
- Da werden Verwarnungen (das neue StuPa-Präsidium (s.u.) zeigte sich ungewohnt schlagfertig) kassiert, Unwahrheiten behauptet, gepöbelt, … und einer von denen will uns etwas von „Redekultur“ erzählen.
- Sehr schön: Für den studentischen Projektrat verlangen die „Mitglieder“ der Volksfront ein Formular – Formulare, die Ausgeburt der Bürokratie.
- Das Parlament soll mit der Beschlussfähigkeit erpresst werden, im Sinne der drei „Spalter“ zu arbeiten.
Weitere Kuriositäten und Folgen
Angesichts der „demokratischen Notlage“ oder aber auf Grund wirklich guter Arbeit kam es sogar dazu, dass erst ein Mitglied des RCDS ins StuPa-Präsidium gewählt und anschließend der Haushalt mit den Stimmen der Opposition beschlossen werden konnte. Einige Parlamentarier fühlten sich angesichts des forcierten Tempos allerdings an „Volkskammer-Zeiten“ erinnert.
Das Ziel aller demokratischen Hochschulgruppen muss daher sein, bei den nächsten StuPa-Sitzungen genügend Parlamentarier mitzubringen, dass die Jüdäische Volksfront nicht wieder ihre Erpresserspielchen spielen kann.